Registrierung - Hebammen-testen.de
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Registrierung und Teilnahme an dem Testportal www.Hebammen-testen.de
1. Einführung
Mit der Registrierung als Teilnehmer akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „AGB“ genannt) für die Nutzung der Internetplattform, die unter der Top-Level-Domain „Hebammen-testen.de“ bereitgestellt wird.
Bitte lesen Sie diese Einverständniserklärung aufmerksam durch, bevor Sie auf der Website Hebammen-testen.de aktiv werden. Durch das Nutzen jeglicher Inhalte und Services der Webseiten, die Registrierung und die Teilnahme an Produkttests oder Gewinnspielen, stimmen Sie den Nutzungsbedingungen automatisch zu. Es können sich ausschließlich Hebammen/Entbindungshelfer registrieren und an den Produkttests oder Gewinnspielen teilnehmen.
Die/der Hebamme/Entbindungshelfer schließt den Vertrag über die Nutzung von Hebammen-testen.de mit der Firma bauchgefühl GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Britta Benzenhöfer, Dolivostr. 9, 64293 Darmstadt (im Folgenden „Hebammen-testen.de“ oder „wir“ genannt). Weitere Kontaktdaten und die Namen der vertretungsberechtigten Personen von Hebammen-testen.de können unter anderem dem von Hebammen-testen.de aus erreichbaren Link „Impressum“ entnommen werden.
Die Hebamme kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsschluss, unter dem von Hebammen-testen.de aus erreichbaren Link „AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen und speichern
2. Gegenstand von Hebammen-testen.de
2.1 Auf Hebammen-testen.de wird der/dem Hebamme/Entbindungshelfer neben frei verfügbaren gewerblichen und redaktionellen Informationen zu Produkttestergebnissen aus den Bereichen Baby- und Kleinkind auch ein registrierungspflichtiger Service exklusiv für registrierte und zertifizierte Hebammen/Entbindungshelfer zur freiwilligen und kostenlosen Bereitstellung von Bewertungen und Rückmeldungen von Produkten, Kennenlernpaketen und Services aus dem Baby- und Kleinkindbereich angeboten.
2.2 Für die Bewertungen stellen registrierte und zertifizierte Hebammen/Entbindungshelfer ihr Wissen und ihre persönliche Meinung freiwillig zur Verfügung. Unternehmen stellen bestimmte Produkte („Testprodukte“, „Kennenlernpakete“) einem ausgewählten Testerkreis und/oder Teilnehmerkreis von Hebammen-testen.de zur Benutzung, Bewertung und Kommentierung auf Hebammen-testen.de („Testergebnisse“) kostenlos zur Verfügung.
2.3 Wir stellen die Internetplattform für die Bewertung und Kommentierung von Produkten und Services aus dem Baby- und Kleinkindbereich durch registrierte und zertifizierte Hebammen/Entbindungshelfer bereit. Die registrierten und zertifizierten Hebammen/Entbindungshelfer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die freiwillig zur Verfügung gestellten Daten zur Bewertung von Produkten, Kennenlernpaketen und Services aus dem Baby- und Kleinkindbereich zur Veröffentlichung der Bewertungen auf Hebammen-testen.de nutzen.
2.4 Wir stellen die vom Testerkreis und/oder Teilnehmerkreis eingestellten Bewertungen und Kommentare Dritten nur zur Verfügung, soweit diese Bewertungen und/oder Kommentare nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder diese AGB verstoßen. Wir sind berechtigt, rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung von Hebammen-testen.de zu entfernen. Wir behalten uns weiterhin vor, den Beitrag redaktionell zu überarbeiten – dies unter Beibehaltung der Sinnhaftigkeit des Beitrages.
2.5 Der registrierungspflichtige Service zur freiwilligen und kostenlosen Teilnahme an Produkttests oder Gewinnspielen richtet sich ausschließlich an volljährige und zertifizierte Hebammen/Entbindungshelfer.
3. Registrierung bei Hebammen-testen.de und Zusicherungen bei der Registrierung
3.1 Die/Der Hebamme/Entbindungshelfer hat sich vor der Möglichkeit an einem Produkttest oder einem Gewinnspiel teilzunehmen – zu registrieren und einen Nachweis ihrer/seiner Hebammentätigkeit//Entbindungshelfertätigkeit zu erbringen.
3.2 Die/Der Hebamme/Entbindungshelfer ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Die/Der Hebamme/Entbindungshelfer darf insbesondere keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. Sie/Er hat bei der Registrierung diese AGB zur Kenntnis zu nehmen und diese Kenntnisnahme zu bestätigen.
Durch die Registrierung erklärt sich die/der Hebamme/Entbindungshelfer ausdrücklich damit einverstanden, dass die erforderlichen Daten gespeichert und zum Zwecke der Abwicklung der Nutzung und Auswertung verwendet werden. Eine Weiterleitung an Dritte mit Ausnahme des Vertragspartners erfolgt nicht. Die Unternehmen erhalten lediglich anonymisierte, demografische Daten zur Unterstützung der Testerauswahl und/oder Teilnehmerauswahl und anonymisierte Daten im Rahmen der Auswertung. Es steht der/dem Hebamme/Entbindungshelfer jederzeit frei, per Widerruf unter kontakt@hebammen-testen.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von dem Vertrag über die Nutzung der Dienste zurückzutreten.
3.3 Änderungen der Registrierungsdaten hat uns die/der Hebamme/Entbindungshelfer unverzüglich unter dem von Hebammen-testen.de aus erreichbaren Link „Profil“ mitzuteilen.
3.4 Die/der Hebamme/Entbindungshelfer sichert zu, dass sie/er zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist.
3.5 Bei der Registrierung wählt die/der Hebamme/Entbindungshelfer ein Kennwort. Die/Der Hebamme/Entbindungshelfer ist dazu verpflichtet, ihr Kennwort geheim zu halten. Wir werden das Kennwort nicht an Dritte (auch nicht an werbende Unternehmen oder Hersteller) weitergeben und wir werden die/den Hebamme/Entbindungshelfer zu keinem Zeitpunkt nach dem Kennwort fragen. Die/Der Hebamme/Entbindungshelfer ist in vollem Maße für die Sicherheit ihres/seines Accounts verantwortlich: Dies beinhaltet alle Aktivitäten, die von ihrem/seinem Account ausgehen oder mit diesem in jeglicher Form in Verbindung stehen. Sie/Er darf ihren Account nicht dazu benutzen, um andere in die Irre zu führen oder um anderen Hebammen/Entbindungshelfer und deren Ansehen zu schaden.
Bei unautorisiertem Gebrauch des Accounts, oder wenn Sicherheitslücken auftreten, ist Hebammen-testen.de sofort zu informieren. Hebammen-testen.de ist nicht für das Handeln oder die Versäumnisse Dritter verantwortlich. Dies beinhaltet auch jegliche Art von Schaden, der aus solchem resultiert.
3.6 Durch die Absendung der Daten im Rahmen des Registrierungsvorganges gibt die/der Hebamme/Entbindungshelfer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Dienste von Hebammen-testen.de zu den in diesen AGB beschriebenen Bedingungen ab. Wir nehmen dieses Angebot durch Freischaltung der/des Hebamme/Entbindungshelfer für die Dienste von Hebammen-testen.de an. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen der/dem Hebamme/Entbindungshelfer und uns zustande.
3.7 Jede/Jeder Hebamme/Entbindungshelfer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Profil anlegen.
3.8 Hebammen-testen.de kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob eine/ein auf Hebammen-testen.de angemeldete/angemeldeter Hebamme/Entbindungshelfer tatsächlich diejenige Person darstellt, die sie/er zu sein vorgibt. Wir leisten daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität einer/eines Hebamme/Entbindungshelfer.
4. Bereitstellung und Nutzung des Angebots von Hebammen-testen.de
4.1 Die frei zugänglichen Teile des Angebotes Hebammen-testen.de können jederzeit ohne Anmeldung genutzt werden.
4.2Wir werden in Zusammenarbeit mit den werbenden Unternehmen Testprojekte oder Gewinnspiele für die registrierten Hebammen/Entbindungshelfer anbieten. Es besteht kein Anspruch einer/eines registrierten Hebamme/Entbindungshelfers auf das Angebot eines Testprojekts oder eines Gewinnspiels oder auf die Auswahl für ein Testprojekt oder ein Gewinnspiel. Wir übernehmen insbesondere keine Garantie dafür, dass eine/ein registrierte/registrierter Hebamme/Entbindungshelfer die Möglichkeit erhält, zu einer bestimmten Zeit an einem oder mehreren Testprojekten oder Gewinnspielen teilnehmen zu können.
4.3 Die Aufnahme in den ausgewählten Hebammen-/Entbindungshelferkreis der Tester von Hebammen-testen.de ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Jede registrierte/registrierter Hebamme/Entbindungshelfer, ob freigeschaltet oder nicht, erklärt sich bereits mit der Registrierung bei Hebammen-testen.de damit einverstanden, E-Mails von uns zu empfangen, die über neue Produkttests oder Gewinnspiele und über die Möglichkeit informieren, diese durchzuführen.
4.4Voraussetzungen, um freigeschaltet zu werden
- Nachweisbar der Berufsgruppe Hebamme/Entbindungshelfer angehören
- Freigeschaltet zu sein
- Postadresse im Profil angegeben, um Produkte oder Kennenlernpakete versenden zu können
- Argumente des Bewerbers, warum er/sie der Meinung ist, geeignet zu sein am jeweiligen Produkttest oder Gewinnspiel teilzunehmen
- Bewerbung ordnungsgemäß abgesendet
4.5 Die Teilnehmerzahlen für jedes Testprojekt oder Gewinnspiel sind begrenzt. Teilnehmer werden anhand der Bewerbungen ausgewählt und anschließend per E-Mail über die Möglichkeit und die Bedingungen zur Teilnahme informiert.
5. Ausgewählter Tester bei Hebammen-testen.de
5.1 Sofern die ausgewählten Hebammen/Entbindungshelfer sich mit der Mitgliedschaft im Kreis der Tester zu den jeweiligen Bedingungen wirksam einverstanden erklären, kommt zwischen der/m ausgewählten Hebamme/Entbindungshelfer und Hebammen-testen.de ein Vertrag über die Benutzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Testprodukte oder Kennenlernpakete gegen die Bewertung bzw. Rückmeldungen der Testprodukte oder der Kennenlernpakete auf Hebammen-testen.de zustande („Bewertungsvertrag“).
5.2 Die/der ausgewählte Hebamme/Entbindungshelfer verpflichtet sich, die erhaltenen Testprodukte oder Kennenlernpakete für den Zweck der Bewertung durch ihn selbst und ihn betreuten Kundinnen einzusetzen und über seine Erfahrungen mit diesem Einsatz auf Hebammen-testen.de zu berichten, indem er den von Hebammen-testen.de zur Verfügung gestellten Fragebogen ausfüllt und binnen 14 Tagen nach Testende zurücksendet.
5.3 Die Produkte bleiben Eigentum des Testprodukt-Geber und dürfen vom der/dem ausgewählten Hebamme/Entbindungshelfer nur bestimmungsgemäß verwandt und insbesondere auf keinen Fall kostenpflichtig weiterveräußert werden.
5.4 Nach Beendigung des Testzeitraums bekommt der Testerkreis grundsätzlich das Testprodukt oder das Kennenlernpaket geschenkt. Hebammen-testen.de behält sich allerdings vor, hiervon abzuweichen. Hebammen-testen.de wird vor dem Test oder Gewinnspiel darauf hinweisen, wenn das Testprodukt oder das Kennenlernpaket nach dem Test oder Gewinnspiel zurückgeben werden muss. Ferner muss das Testprodukt oder das Kennenlernpaket zurückgegeben werden, wenn der Test oder das Gewinnspiel von Hebammen-testen.de abgebrochen wird oder der Tester bzw. Teilnehmer den Test bzw. das Gewinnspiel nicht beendet.
6. Rechte an Inhalten
Die/der Hebamme/Entbindungshelfer räumt uns mit der Rücksendung der Testergebnisse, Bewertungen und Informationen jeglicher Art (z.B. Kommentare, eingesandte Fragebögen, Bewerbungen, anonymisierte Profildaten, zusammen im Folgenden als „Inhalte“ bezeichnet) ein unentgeltliches, ausschließliches, unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an jedem der Inhalte ein, welches uns zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung der Inhalte auf Hebammen-testen.de auf den Webseiten der Hersteller und Händler, und zur Auswertung berechtigt. Diese Inhalte werden von uns und den Herstellern und Händlern jedoch ausschließlich anonymisiert verwendet und in der Auswertung nicht mit den persönlichen Daten der Nutzer in Zusammenhang gebracht. Die vorstehenden Rechte zur Veröffentlichungen bleiben unberührt, auch wenn die Mitgliedschaft des Nutzers bei Hebammen-testen.de endet.
Wir haben damit das Nutzungsrecht an allen Inhalten von Hebammen-testen.de. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte in anderen gedruckten oder elektronischen Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von uns nicht gestattet. Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von Inhalten von Hebammen-testen.de ist, mit Ausnahme der bestimmungsgemäßen Verwendung auf und für Hebammen-testen.de, ohne unsere Einwilligung nicht gestattet.
Die/der Hebamme/Entbindungshelfer verpflichtet sich Dritten gegenüber zum Stillschweigen. Insbesondere dürfen keine Informationen die im Zusammenhang mit Testergebnissen oder Gewinnspielrückmeldungen, Bewertungen, Kommentaren usw. an Dritte übermittelt werden.
7. Pflichten des Nutzers
7.1 Im Rahmen des Hebammen-testen.de Bewertungsformulars können die/der Hebammen/Entbindungshelfer selbst erstellte Inhalte einstellen und an Hebammen-testen.de zur Auswertung und Veröffentlichung senden. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
7.1.1 Die/der Hebammen/Entbindungshelfer ist verpflichtet, ihre/seine Inhalte zu dem Zweck zu verfassen, ihre/seine Erfahrungen über Testprodukte oder Kennenlernpakete mitzuteilen und sich über Testprodukte oder Kennenlernpakete auszutauschen
7.1.2 Die/der Hebammen/Entbindungshelfer hat bei der Erstellung und Einstellung auf Hebammen-testen.de die anwendbaren Gesetze sowie Rechte Dritter zu beachten und ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen. Es ist ihr/ihm insbesondere untersagt,
- beleidigende oder verleumderische Inhalte zu verwenden,
- pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden,
- gesetzlich (z.B. durch das Urheber-, Marken- Patent-, Geschmacksmuster oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwenden.
7.1.3 Die/der Hebammen/Entbindungshelfer hat sicher zu stellen, dass die öffentliche Wiedergabe der von ihr/ihm übermittelten Inhalte und Fotos oder Ablichtungen auf Hebammentesten.de erlaubt ist (Copyright/Urheberrecht).
7.1.4 Den/den Hebammen/Entbindungshelfern ist es untersagt, Drittangebote in ihren Inhalten zu bewerben. Die vom Nutzer übermittelten Fotos oder Abbildungen dürfen keine Firmenkennzeichen (Marken / Logos etc.) enthalten.
7.1.5 Die/der Hebamme/Entbindungshelfer hat anzügliche oder sexuell geprägte Inhalte zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten.
7.1.6 Ihre/Seine Beiträge dürfen keinen Spam und keine rechtswidrigen, unethischen Inhalte beinhalten. Auch ungewollte Werbung, die darauf abzielt, Nutzer auf die Webseiten Dritter zu lotsen ist unerwünscht.
7.1.7 Ihre/Seine Beiträge dürfen keine Viren, Malware, Trojaner oder sonstige schädliche Inhalte beinhalten.
7.1.8 Die Inhalte müssen den Regeln und Guidelines des Portals folgen.
7.2 Folgende Handlungen sind der/dem Hebamme/Entbindungshelfer untersagt:
- Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit Hebammentesten.de. Sie dürfen jedoch die Schnittstellen oder die Software nutzen, die ihnen im Rahmen der auf Hebammen-testen.de angebotenen Dienste von uns zur Verfügung gestellt werden.
- Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste von Hebammen-testen.de erfordert.
- Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten auf Hebammen-testen.de oder von anderen Hebammen/Entbindungshelfern.
- Jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der Hebammen-testen.de – Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.
Die Inhalte werden vom Redaktionsteam kontinuierlich und vor Freischaltung auf Rechtsverstöße geprüft.
8. Verantwortlichkeit für Inhalte auf Hebammen-testen.de
8.1 Die Inhalte auf der Website Hebammen-testen.de werden von unserer Redaktion und den Hebammen/Entbindungshelfern erstellt. Für die von unserer Redaktion erstellten Inhalte tragen wir die presserechtliche Verantwortung.
8.2 Die von den Hebammen/Entbindungshelfern der Hebammen-testen.de eingestellten Informationen sind deren eigene Informationen. Sie sind für diese Informationen nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Hebammen-testen.de übernimmt keinerlei Verantwortung oder Gewähr für diese für sie fremden Informationen, insbesondere nicht für deren Inhalt, Qualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Authentizität. Die Inhalte der Hebammen/Entbindungshelfer von Hebammen-testen.de müssen nicht unsere Meinung wiedergeben.
Hebammen-testen.de ist nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt.
Hebammen-testen.de ist für fremde Informationen, die sie unter Hebammen-testen.de oder anderen Webseiten der Hebammen-testen.de für eine/n Hebammen/Entbindungshelfer speichert (z.B. Produkt-Bewertungen), nicht verantwortlich, sofern sie (1) keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hat und ihr im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder (2) sofern sie unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt hat. Dies gilt nicht, wenn die/der Hebammen/Entbindungshelfer Hebammen-testen.de untersteht oder von ihr beaufsichtigt wird.
8.3 Hebammen-testen.de enthält Links zu und Feeds von anderen Websites. Die Verantwortlichkeit für solche Informationen auf fremden Webseiten liegt nicht bei Hebammentesten.de, sondern alleine bei dem Anbieter, der diese Informationen bereithält. Hierzu zählen z.B. Informationen anderer Anbieter wie Produkteigenschaften und -materialien oder Preise. Vor dem Einrichten des entsprechenden Verweises werden die Webseiten der anderen Anbieter in der Regel überprüft. Die Informationen auf fremden Webseiten können jedoch jederzeit ohne Wissen von Hebammen-testen.de geändert werden.
8.4 Sie werden verstehen, dass Informationen und Meinungen Dritter, auch wenn diese von Angestellten, Vertretern und Repräsentanten von Hebammen-testen.de veröffentlicht werden, weder von Hebammen-testen.de unterstützt werden noch die Meinung von Hebammen-testen.de darstellen.
9. Unsere Haftung
9.1 Ansprüche der/des Hebammen/Entbindungshelfe auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der/des Hebammen/Entbindungshelfer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter Hauptleistungspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Vorliegend ist dies zum Beispiel die Überlassung einer mangelfreien Sache.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und zwei gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.9.4Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt
10. Freistellung durch die/der Hebamme/Entbindungspfleger
10.1 Die/Der Hebammen/Entbindungshelfer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatz-ansprüchen, frei, die andere Hebammen/Entbindungshelfer oder sonstige Dritte gegen uns wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von der/dem Hebamme/Entbindungshelfer auf Hebammen-testen.de eingestellten Inhalte geltend machen. Die/der Hebammen/Entbindungshelfer stellt uns weiterhin von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Hebammen/Entbindungshelfer oder sonstige Dritte gegen uns wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste von Hebammen-testen.de durch die/den Hebamme/Entbindungshelfer geltend machen. Die/der Hebamme/Entbindungshelfer übernimmt alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Die vorstehenden Pflichten der/des Hebamme/Entbindungshelfer gelten nicht, soweit die/der Hebamme/Entbindungshelfer die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
10.2 Die vorstehenden Freistellungsverpflichtungen der/des Hebamme/Entbindungshelfers lassen unsere weitergehenden Rechte sowie unsere Schadensersatzansprüche unberührt.
10.3 Werden durch die Inhalte der/des Hebamme/Entbindungshelfer Rechte Dritter verletzt, wird die/der Hebamme/Entbindungshelfer uns nach unserer Wahl auf eigene Kosten der/des Hebamme/Entbindungshelfer das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste von Hebammen-testen.de durch die/den Hebamme/Entbindungshelfer Rechte Dritter verletzt, wird die/der Hebamme/Entbindungshelfer die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach unserer Aufforderung sofort einstellen.
11. Änderungen der Dienste auf Hebammen-testen.de
Hebammen-testen.de behält sich vor, die Inhalte und den Umfang des Angebots auf Hebammen-testen.de jederzeit zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, außer dies ist für die/den Hebamme/Entbindungshelfer nicht zumutbar.
12. Beendigung des Vertrags
12.1 Die/der Hebamme/Entbindungshelfer kann den Vertrag mit uns jederzeit ohne Angaben von Gründen oder Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann auch während eines laufenden Tests oder eines laufenden Gewinnspiels erfolgen. Der Test oder das Gewinnspiel ist aber in jedem Fall zu Beenden und die Ergebnisse sind Hebammen-testen.de vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Es genügt ein Klick auf „Profil vollständig löschen“ unter „Mein Profil“ oder eine E-Mail an kontakt@hebammen-testen.de in der der Benutzername und eine bei uns registrierte E-Mail-Adresse der/des Hebamme/Entbindungshelfers anzugeben ist. Die persönlichen Daten der/des Hebamme/Entbindungshelfers werden sodann umgehend gelöscht. Unsere Nutzungsrechte an den bereits durch die/den Hebamme/Entbindungshelfer eingestellten Inhalten bleiben von einer Kündigung jedoch unberührt. (Siehe auch 6.1)
12.2 Wir können den Vertrag mit der/dem Hebamme/Entbindungshelfer ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch in diesem Fall ist ein laufender Test oder ein laufendes Gewinnspiel zu beenden und uns sind die Testergebnisse vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Unsere Nutzungsrechte an den bereits durch den Nutzer eingestellten Inhalten bleiben von einer Kündigung jedoch unberührt. (Siehe auch 6.1)
12.3 Das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unbenommen. In diesem Fall wird auch ein laufender Test oder ein laufendes Gewinnspiel für den Tester bzw. Teilnehmer sofort beendet. Ein wichtiger Grund liegt für uns dann vor, wenn uns die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen von uns und des Nutzers nicht zumutbar ist. Der Nutzungsvertrag kann von unserer Seite insbesondere aus folgenden Gründen fristlos gekündigt werden:
- Die/der Hebamme/Entbindungshelfer verstößt gegen gesetzliche Vorschriften.
- Die/der Hebamme/Entbindungshelfer schädigt einen oder mehrere andere Hebammen/Entbindungshelfer.
- Die/der Hebamme/Entbindungshelfer ist Mitglied einer Sekte, oder einer in Deutschland umstrittenen Glaubens-gemeinschaft oder Partei und diese Mitgliedschaft lässt sich aus seinen Inhalten erkennen.
- Wir werden durch Dritte zur Aufgabe der Plattform Hebammen-testen.de gezwungen.
12.4 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Ziffer 12.3 können wir unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 12.3 auch die folgenden Sanktionen gegen die/den Hebamme/Entbindungshelfer verhängen:
- Löschung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat.
- Sperrung des Zugangs zu den Diensten von Hebammen-testen.de.
13. Personenbezogene Daten / Datenschutzrichtlinien
Hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten der registrierten Hebammen/Entbindungshelfer gelten unsere Datenschutzrichtlinien.
Datenschutz ist für uns von höchster Bedeutung. Wir beachten alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht).
Die persönlichen Adressdaten der/des Hebammen/Entbindungshelfer werden NUR dazu gespeichert, um Sendungen im Rahmen der Produktbewertungen zu verschicken oder um dem Nutzer persönliche Mitteilungen zukommen zu lassen (z. B. die Aufnahme in das Testerkreis).
Es werden NIEMALS persönliche Adressdaten an Drittanbieter weitergegeben oder für Werbezwecke eingesetzt.
Nichtperönliche Informationen wie demographische Daten oder Nutzer-Feedback werden nicht mit ihren persönlichen Daten (Name, Adresse etc.) in Einklang gebracht. Sie dienen der internen Statistik, Verbesserung der Funktionen und des Service der Hebammen-testen.de Website sowie als Auswahlkriterium für Unternehmen zur Aufnahme in den Testerkreis und Auswertung.
14. Schlussbestimmungen
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
Wir behalten uns vor, diese ABG jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für die/den Hebamme/Entbindungshelfer nicht zumutbar. Die/der Hebamme/Entbindungshelfer werden darüber in geeigneter Weise und rechtzeitig informiert und werden vor Weiternutzung des Angebots auf die entsprechenden Änderungen der AGB hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Information, gelten die geänderten AGB als von der/dem Hebamme/Entbindungshelfer angenommen. Wir werden der/den Hebamme/Entbindungshelfer in der Information über die Änderungen auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Einen Widerspruch werden wir als Kündigung durch die/den Hebamme/Entbindungshelfer behandeln. Selbstverständlich können die/der Hebamme/Entbindungshelfer anstelle des Widerspruchs auch jederzeit von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
bauchgefühl GmbH,
Dolivostraße 9,
64293 Darmstadt
GF/General Manager: Britta Benzenhöfer
Registergericht: Amtsgericht Darmstadt HRB 88657
Datenschutz
An wen Sie sich wenden können
Verantwortlicher
bauchgefühl GmbH
Dolivostraße 9
64293 Darmstadt
Tel.: +49 (0)61 51 – 15 91 20
Fax: +49 (0) 61 51 – 15 91 220
Mail: info@bauchgefuehl.com
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin
Britta Benzenhöfer
Amtsgericht Darmstadt HRB 88657
Aufsichtsbehörde
Für die bauchgefühl GmbH ist folgende Aufsichtsbehörde zuständig
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611-1408-0
Fax: 0611-1408-611
Datenschutzbeauftragter
Markus Sextro
SNS Connect GmbH
Hessen-Homburg-Platz 1
63452 Hanau
Tel.: 06181 618 355 2
E-Mail: datenschutz@snsconnect.de
Motivation
Datenschutz schützt Menschen vor den Folgen der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Diese Datenschutzerklärung möchte Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Verarbeitung und Ihre Rechte informieren. Hierbei verwenden wir eine sog. Single-Site-Datenschutzerklärung. In den einzelnen Abschnitten finden Sie die entsprechenden Informationen in einer einfach verständlichen Sprache. Am Ende jedes Abschnitts finden Sie einen Link zur gesetzlichen Grundlage der Informationen.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) und den für die bauchgefühl GmbH zutreffenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.
Wir verfolgen in unserem Angebot das Prinzip der Datenminimierung und Datenvermeidung. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nur zu den angegebenen Zwecken genutzt. Ihre persönlichen Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben, außer ein in der vorliegenden Datenschutzerklärung beschriebene Verarbeitung oder eine gesetzliche Vorschrift macht diese Weitergabe notwendig.
Die Risiken, die mit der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten verbunden sind, werden von uns nach Art und Umfang der Verarbeitung bewertet. Unser Datenschutzmanagement ist ein zyklisches System der Planung, Überprüfung, Anpassung und Einführung. Wir ergreifen technische und organisatorische Maßnahmen, um die Risiken, die mit der Verarbeitung einhergehen, zu senken. Wir möchten Sie um Verständnis bitten, dass diese Maßnahmen an einen Aufwandsvorbehalt gebunden sind. Der Aufwand steht dabei in einem zumutbaren Verhältnis zu den Risiken.
Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Anregungen zur ständigen Verbesserung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten greifen wir gerne auf.
Erfahren Sie mehr über die Begriffe des Datenschutzes [siehe unten]
Voraussetzungen
Personenbezogenen Daten dürfen von uns nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Nachfolgend möchten wir einen Überblick über diese Voraussetzungen geben.
Transparenz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf eine nachvollziehbare Art und Weise.
Zweckbindung
Personenbezogenen Daten werden von uns nur zu festgelegten, eindeutigen und legitimen Zwecken verarbeitet. Wir befolgen die Grundsätze der Datenminimierung und verarbeiten nur personenbezogene Daten, die zur Erfüllung der Zwecke notwendig sind.
Richtigkeit
Personenbezogenen Daten sollen sachlich richtig sein. Ist dies nicht der Fall, werden die personenbezogenen Daten berichtigt.
Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist.
Sicherheit und Vertraulichkeit
Personenbezogenen Daten werden auf eine Art und Weise verarbeitet, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleistet.
Rechtmäßigkeit
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter der Bedingung Ihrer Einwilligung, zur Erfüllung eines Vertrages oder einer rechtlichen Verpflichtung. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten unter den Bedingungen eines berechtigten Interesses, soweit nicht Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten gegenüber unserem berechtigten Interesse überwiegen. In Ausnahmefällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn dadurch lebenswichtige Interessen geschützt werden.
Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Bedingungen [siehe unten]
Rechte
Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht bei uns anzufragen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Sollte dies der Fall sein, haben Sie das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten.
Wir stellen Ihnen diese Auskunft innerhalb von 4 Wochen in Form eines Datenbriefes zur Verfügung. Bei einer berechtigten Anfrage ist die Auskunft kostenlos für Sie. Der Datenbrief gibt Ihnen Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Wir teilen Ihnen mit, welche Kategorien personenbezogener Daten wir von Ihnen verarbeiten und ob diese an Dritte weitergeleitet werden. Falls dies möglich ist, erfahren Sie wann oder zu welchem Anlass Ihre personenbezogenen Daten von uns gelöscht werden. In der vorliegenden Datenschutzrichtlinie erfüllen wir weitere Auskunftsrechte, die Sie uns gegenüber haben.
Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und einer Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dieses Recht nicht durch andere gesetzliche Vorschriften eingeschränkt wird.
Recht auf Übertragung
Sie haben das Recht, dass Ihre personenbezogenen Daten an Sie oder einen Dritten übertragen werden, soweit dieses Recht nicht durch andere gesetzliche Vorschriften eingeschränkt wird.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit dieses Recht nicht durch andere gesetzliche Vorschriften eingeschränkt wird.
Mitteilungspflicht
Wir haben die Pflicht Dritten, soweit dies möglich und der Aufwand vertretbar ist, denen wir Ihre Daten offengelegt haben, jede Berichtigung, Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen. Auf Anfrage informieren wir Sie, wem wir die betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt haben.
Recht auf Beschwerde
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde über uns, die den Datenschutz betrifft, an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde (siehe oben) wenden.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte [siehe unten]
Was und warum
Besuch der Web-Seite
Unser Angebot wird in Deutschland bei dem Anbieter 1&1 vorgehalten. Dem Anbieter wurde von uns auferlegt, dass Ihre Daten nicht außerhalb der EU verarbeitet werden. Zum Schutz der eigenen technischen Anlagen, erfasst 1&1 in unserem Auftrag statistische Daten über dessen Nutzung.
Diensteanbieter
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Hansestrasse 111
51149 Köln
Deutschland
Tel.: 02203 99341040
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Archivierung
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Geschäftskorrespondenz, insbesondere vorvertragliche Anfragen, Buchungen, Beauftragungen, Rechnungen und geschäftliche E-Mails, etc., zu archivieren. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden diese Daten von uns gelöscht. Insoweit diese Daten in Papierform vorliegen, werden diese von uns ordnungsgemäß vernichtet.
Wenn Sie uns eine E-Mail schicken, um z.B. vorvertraglichen Kontakt zu uns aufzunehmen, stimmen Sie der Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten zu. Sie stimmen auch zu, dass wir Sie, falls möglich, telefonisch kontaktieren dürfen.
Wenn es auch nach mehrfachem Versuch nicht oder nicht mehr möglich ist Ihnen an diese E-Mail-Adresse eine Antwort zu schicken, löschen wir die E-Mail-Adresse und das dazugehörige Profil.
Produkttests, Samplings und Gewinnspiele
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Namen, Bilder und Videos
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Auszug aus der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO)
Quelle: EURLex. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02016R0679-20160504&from=EN. Stand: 21.05.2018
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. April 2016
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Artikel 4
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
3. „Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;
4. „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;
5. „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden;
6. „Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;
7. „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
8. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
9. „Empfänger“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung;
10. „Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;
11. „Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;
12. „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;
13. „genetische Daten“ personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden;
14. „biometrische Daten“ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten;
15. „Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen;
16. „Hauptniederlassung“
a) im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung;
b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt;
17. „Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt;
18. „Unternehmen“ eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;
19. „Unternehmensgruppe“ eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht;
20. „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern;
21. „Aufsichtsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;
22. „betroffene Aufsichtsbehörde“ eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil
a) der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,
b) diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder
c) eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde;
23. „grenzüberschreitende Verarbeitung“ entweder
a) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder
b) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann;
24. „maßgeblicher und begründeter Einspruch“ einen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen;
25. „Dienst der Informationsgesellschaft“ eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 );
26. „internationale Organisation“ eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde.
KAPITEL II
Grundsätze
Artikel 5
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken („Zweckbindung“);
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicherbegrenzung“);
f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);
(2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“). Artikel 6
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
(2) Die Mitgliedstaaten können spezifischere Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die Verarbeitung zur Erfüllung von Absatz 1 Buchstaben c und e beibehalten oder einführen, indem sie spezifische Anforderungen für die Verarbeitung sowie sonstige Maßnahmen präziser bestimmen, um eine rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgende Verarbeitung zu gewährleisten, einschließlich für andere besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX.
(3) Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen gemäß Absatz 1 Buchstaben c und e wird festgelegt durch
a) Unionsrecht oder
b) das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt.
Der Zweck der Verarbeitung muss in dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder hinsichtlich der Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe e für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Diese Rechtsgrundlage kann spezifische Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung enthalten, unter anderem Bestimmungen darüber, welche allgemeinen Bedingungen für die Regelung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen gelten, welche Arten von Daten verarbeitet werden, welche Personen betroffen sind, an welche Einrichtungen und für welche Zwecke die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, welcher Zweckbindung sie unterliegen, wie lange sie gespeichert werden dürfen und welche Verarbeitungsvorgänge und -verfahren angewandt werden dürfen, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung einer rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgenden Verarbeitung, wie solche für sonstige besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX. Das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten müssen ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Zweck stehen.
(4) Beruht die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht auf der Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer Rechtsvorschrift der Union oder der Mitgliedstaaten, die in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der in Artikel 23 Absatz 1 genannten Ziele darstellt, so berücksichtigt der Verantwortliche — um festzustellen, ob die Verarbeitung zu einem anderen Zweck mit demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar ist — unter anderem
a) jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung,
b) den Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen und dem Verantwortlichen,
c) die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere ob besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 verarbeitet werden oder ob personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 verarbeitet werden,
d) die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen,
e) das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann.
KAPITEL III
Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1
Transparenz und Modalitäten
Artikel 12
Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
(1) Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten. Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch. Falls von der betroffenen Person verlangt, kann die Information mündlich erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen Person in anderer Form nachgewiesen wurde.
(2) Der Verantwortliche erleichtert der betroffenen Person die Ausübung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 15 bis 22. In den in Artikel 11 Absatz 2 genannten Fällen darf sich der Verantwortliche nur dann weigern, aufgrund des Antrags der betroffenen Person auf Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 15 bis 22 tätig zu werden, wenn er glaubhaft macht, dass er nicht in der Lage ist, die betroffene Person zu identifizieren.
(3) Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 22 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so ist sie nach Möglichkeit auf elektronischem Weg zu unterrichten, sofern sie nichts anderes angibt.
(4) Wird der Verantwortliche auf den Antrag der betroffenen Person hin nicht tätig, so unterrichtet er die betroffene Person ohne Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Gründe hierfür und über die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.
(5) Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 sowie alle Mitteilungen und Maßnahmen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34 werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei offenkundig unbegründeten oder — insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung — exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Verantwortliche entweder
a) ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder
b) sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
Der Verantwortliche hat den Nachweis für den offenkundig unbegründeten oder exzessiven Charakter des Antrags zu erbringen.
(6) Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 21 stellt, so kann er unbeschadet des Artikels 11 zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.
(7) Die Informationen, die den betroffenen Personen gemäß den Artikeln 13 und 14 bereitzustellen sind, können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden, um in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln. Werden die Bildsymbole in elektronischer Form dargestellt, müssen sie maschinenlesbar sein.
(8) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 92 delegierte Rechtsakte zur Bestimmung der Informationen, die durch Bildsymbole darzustellen sind, und der Verfahren für die Bereitstellung standardisierter Bildsymbole zu erlassen.
Abschnitt 2
Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Artikel 13
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
(1) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
(2) Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und
f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
(3) Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.
Artikel 14
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
(1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
b) zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
d) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten;
f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten, oder wo sie verfügbar sind.
(2) Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person die folgenden Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
b) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
c) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
f) aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen;
g) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
(3) Der Verantwortliche erteilt die Informationen gemäß den Absätzen 1 und 2
a) unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände der Verarbeitung der personenbezogenen Daten innerhalb einer angemessenen Frist nach Erlangung der personenbezogenen Daten, längstens jedoch innerhalb eines Monats,
b) falls die personenbezogenen Daten zur Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden sollen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an sie, oder,
c) falls die Offenlegung an einen anderen Empfänger beabsichtigt ist, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung.
(4) Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erlangt wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit
a) die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt,
b) die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke vorbehaltlich der in Artikel 89 Absatz 1 genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person, einschließlich der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit,
c) die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt und die geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsehen, ausdrücklich geregelt ist oder
d) die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht, unterliegen und daher vertraulich behandelt werden müssen.
Artikel 15
Auskunftsrecht der betroffenen Person
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
a) die Verarbeitungszwecke;
b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
(2) Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 1b darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Abschnitt 3
Berichtigung und Löschung
Artikel 16
Recht auf Berichtigung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Artikel 17
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3;
d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Artikel 18
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
(2) Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
(3) Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Artikel 19
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt. Artikel 20
Recht auf Datenübertragbarkeit
(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
(2) Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
(3) Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
(4) Das Recht gemäß Absatz 2 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Abschnitt 4
Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Artikel 21
Widerspruchsrecht
(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
(3) Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.
(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
(6) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Artikel 22
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
(1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
(3) In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
(4) Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 beruhen, sofern nicht Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.